27. Oktober 2002
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden
Wir haben erfreut zur Kenntnis genommen, dass die Pläne der Bundesregierung zur Streichung der Steuerbegünstigung von Spenden von Unternehmen vom Tisch sind.
Gemeinnützige Organisationen und ihre ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht die geeigneten Adressaten zum Austesten von Schmerzgrenzen für Steuererhöhungen.
Eine derartige Verunsicherung von engagierten Bürgerinnen und Bürgern ist nicht geeignet, die Bereitschaft zum Engagement für das Gemeinwesen zu fördern.
In diesem Zusammenhang erinnern wir an die Empfehlung der Enquêtekommission "Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements" aus dem Jahr 2002, auch bei gemeinnützigen Spenden die Möglichkeit zu schaffen, zehn Prozent des Einkommens steuerbegünstigt zu spenden.
Wir fordern, diese Empfehlung zügig umzusetzen.
Beschlossen von der Delegiertenversammlung am 27.10.2002