23. April 1999
Mitwirkungsrechte freier Träger in Gefahr
Das KJHG räumt freien Trägern weitreichende Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Gestaltung der Jugendhilfe ein. Freie Träger bringen ihre Fachkompetenz in die jugendpolitische Diskussion ein und übernehmen Verantwortung für die Gestaltung der gesamten Jugendhilfe. Sie vertreten die Interessen von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien und praktizieren Bürgerbeteiligung.
Die wichtigste Mitwirkungsmöglichkeit freier Träger im Jugendhilfesystem der Bundesrepublik Deutschland ist die Mitarbeit in den Jugendhilfeausschüssen.
Der CVJM setzt sich nachdrücklich für die Beibehaltung der bewährten Strukturen der Jugendhilfe ein. Die Zweigliedrigkeit des Jugendamtes, die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses und seine Kompetenzen müssen erhalten bleiben. Die Abschaffung des Jugendhilfeausschusses in der bisherigen Form würde der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe die Grundlage entziehen.
Seit einiger Zeit sind Bestrebungen festzustellen, die Mitwirkungsmöglichkeiten freier Träger auszuhöhlen, etwa durch die Abschaffung des zweigliedrigen Jugendamtes und die Befassung des Jugendhilfeausschusses mit anderen Aufgaben (Beispiel: Zuständigkeitslockerungsgesetz). Diese Versuche sind ein Angriff auf das Subsidiaritätsprinzip und widersprechen aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen hin zu mehr Bürgerbeteiligung. Eine Verquickung der Jugendhilfe mit sachfremden oder gar konkurrierenden Aufgabenstellungen würde zu einem Verlust an Fachlichkeit führen und die Wirksamkeit der Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen vermindern.
Vertreterinnen und Vertreter freier Träger und kommunaler Vertretungskörperschaften arbeiten ehrenamtlich, engagiert und kompetent in den Jugendhilfeausschüssen mit. Ihre Arbeit ist weiter zu verbessern. Wir fordern Jugend- und Wohlfahrtsverbände und Fortbildungseinrichtungen für kommunale Mandatsträger auf, der Qualifizierung der Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
gez. Hermann Sörgel
Präses des CVJM-Gesamtverbandes in Deutschland e.V.
Diese Stellungnahme wurde vom Vorstand des CVJM-Gesamtverbandes in Deutschland e.V. am 23. April 1999 in Kassel einstimmig beschlossen.