CVJM-Gründungspreis
Wo eine CVJM-Neugründung erfolgreich war, sollte diese auch prämiert werden. Darum unterstützt der Gründungspreis der Hermann-Kupsch-Stiftung des CVJM Deutschland die Neugründungen.
Es gibt immer gute Gründe zum Aufbruch und Neubeginn. Der CVJM-Gründungspreis zeichnet alljährlich bundesweit neu gegründete CVJM aus. Die Preise sind normalerweise:
- Preis 3.000 Euro
- Preis 2.000 Euro
- Preis 1.000 Euro
Eine Jury von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen aus dem CVJM berät über die Preisvergabe.
Um sich zu bewerben, muss der Verein mindestens ein Jahr lang arbeiten. Die Gründung muss mindestens ein Jahr und darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Besonders beachtet werden Neugründungen, die innovative und beispielhafte Züge tragen. Außerdem muss die missionarische Dimension der CVJM-Neugründung erkennbar sein.
Zur Verleihung des Gründungspreises wird der Verein in Publikationen des CVJM Deutschland vorgestellt. Dies soll gleichzeitig ein ermutigender Impuls für andere sein.
Die Übergabe des Preises, meist durch den CVJM-Generalsekretär, kann für den Ort ein Höhepunkt sein, zu dem auch Presse und Öffentlichkeit eingeladen werden.
Mit der Bewerbung sind einzureichen:
- Satzung
- Anerkennung der Gemeinnützigkeit (soweit beantragt)
- Bericht über die Geschichte (Gründungsdatum) und die aktuelle Arbeit sowie
Bilder, Programmhefte, evtl. Presseartikel (soweit vorhanden) und - die Adresse des Ansprechpartners bzw. Vorsitzenden
Abgabetermin für die Unterlagen ist der 30. November eines Jahres an:
CVJM Deutschland
Michael Sturm
Im Druseltal 8
34131 Kassel
Zur Bewerbung wird auch (in unregelmäßigen Abständen) im CVJM-Magazin aufgerufen.